Informationen für die Gast-Familie


Welche Vorteile hat meine Familie von einem Au-Pair?

Sie erhalten vor allem eine große Unterstützung bei der täglichen Organisation und können auch kurzfristige Termine wahrnehmen. Ihre Kinder werden in ihrem gewohnten familiären Umfeld betreut und müssen sich nicht an eine fremde Umgebung gewöhnen. Durch das Au-Pair erfährt Ihre Familie sehr viel über andere Länder und Kulturen. Ihre Kinder lernen mit Menschen anderer Nationalitäten und Kulturen offen umzugehen.
Da das Au-Pair an zwei bis drei Abenden das Babysitting übernimmt, bleibt Ihnen mehr Zeit für sich übrig, die Sie nach Belieben gestalten können.


Dauer des Au-Pair-Verhältnisses

Zumeist werden Au-Pairs für die Dauer von 10 bis 12 Monaten in der Familie aufgenommen. In manchen Fällen kann der Aufenthalt auch kürzer sein, aber selten unter 6 Monaten.


Arbeits- und Freizeit

Das Au-Pair hilft Ihnen 30 Stunden pro Woche und steht an zwei bis drei Abenden zum Babysitting zur Verfügung. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf kann erwartet werden. Ein voraussichtlicher Wochenplan ist hierfür optimal. Die Besorgung privater Angelegenheiten (z.B. das Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers) zählt nicht als Hausarbeitszeit.

Dem Au-Pair steht mindestens ein voller Ruhetag in der Woche zur Verfügung (nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muss jedoch frei sein).


Urlaub

Das Au-Pair erhält vier Wochen bezahlten Urlaub bei einem einjährigen Aufenthalt, bei einem kürzeren Aufenthalt verringert sich der Urlaubsanspruch anteilsmäßig.
Fährt die Familie selbst in Urlaub, nimmt sie häufig das Au-Pair mit, das dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen muss (z.B. Betreuung der Kinder usw.). Ein Familienurlaub zählt jedoch nur dann als Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht.


Sprachkurs

Jedem Au-Pair muss die Möglichkeit eingeräumt werden, in seiner Freizeit an einem Deutsch-Sprachkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen zu besuchen. Für die Kosten des Sprachkurses und der Veranstaltungen muss das Au-Pair jedoch selbst aufkommen. Die Gastfamilie übernimmt die Kosten für die Fahrmöglichkeit zum Kursort.


Unterkunft und Verpflegung

Selbstverständlich übernimmt die Familie unentgeltlich die Unterkunft und die Verpflegung.
Dem Au-Pair steht ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwohnung zur Verfügung. Das Au-Pair nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen. Wird eine bestimmte Ernährungsform gewünscht, sollte man dies in der Bewerbung angeben.


Taschengeld und Reisekosten

Das Au-Pair erhält keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein so genanntes Taschengeld. Es beträgt zur Zeit 205 Euro im Monat. Die Kosten für die An- und Rückreise trägt in der Regel das Au-Pair. Üblicherweise belaufen sich die gesamten Kosten (Taschengeld, Verpflegung, Versicherung, etc.) für die Aufnahme eines Au-Pairs auf ca. 450,- Euro pro Monat.


Kranken- und Unfallversicherung

Auf jeden Fall muss für das Au-Pair in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit oder eines Unfalls abgeschlossen werden. Alle Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Familie.


Auflösung des Au-Pair-Verhältnisses

Das Au-Pair-Verhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Sollte das Vertragsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit gelöst werden, wird ein gegenseitiges Einvernehmen angestrebt. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann jedoch fristlos gekündigt werden. Sollte ein harmonisches Zusammenleben nicht mehr möglich sein, ist die Au-Pair-Agentur hierüber sobald wie möglich zu informieren. Die Au-Pair-Agentur versucht sich ein möglichst objektives Bild zu verschaffen und eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden. (z.B. Umvermittlung des Au-Pairs, kurzfristige Suche eines neuen Au-Pairs für die Familie).


Und noch was…

Geben Sie sich und dem Au-Pair Zeit, den „Kulturschock“ zu überwinden.

Übertragen Sie nicht die gesamte Verantwortung für den Haushalt auf das Au-Pair.

Au-Pairs aus visumpflichtigen Ländern benötigen ein gültiges Visum und eine Arbeitserlaubnis.

Wir hoffen, die Informationen haben Ihnen Klarheit über die Au-Pair-Idee vermittelt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an. Gerne gehen wir auf ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche ein.